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11. Allgemeines
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der Rhein-Erft-Kreis-Marketing Elsdorf.

2. Datensicherheit, Datenschutz
Der Kunde verpflichtet sich hiermit zur Einhaltung anerkannter allgemeiner Grundsätze der Datensicherheit, zur Geheimhaltung von Passwörtern sowie zum sorgfältigen Umgang mit Netzwerkkennungen. Für die missbräuchliche Nutzung von Passwörtern durch Dritte haftet der Kunde. Der Kunde wird hiermit davon unterrichtet, dass seine Daten in maschinenlesbarer Form gespeichert und für Zwecke, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet werden. Informationen über den Kunden werden im Rahmen der international anerkannten und ausschließlich für diesen Zweck vorgesehenen Netzwerkdienste an Dritte weitergegeben, sofern der Kunde dieser Weitergabe nicht widerspricht.

3. Haftung, Schadensersatzansprüche
Rhein-Erft-Kreis-Marketing übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch technisch bedingte Störungen, Betriebsunterbrechungen oder -einschränkungen hervorgerufen werden. Rhein-Erft-Kreis-Marketing verpflichtet sich zu größter Sorgfalt bei der Erstellung der Internetpräsentation des Kunden. Schadensersatzansprüche wegen fehlerhaft übertragener Daten können jedoch nicht geltend gemacht werden.

4. Veröffentlichte Inhalte
Der Kunde stellt Rhein-Erft-Kreis-Marketing von jeglicher Haftung für den Inhalt seiner in seinem Namen erstellten Internetpräsentation frei. Er sichert Rhein-Erft-Kreis-Marketing zu, keine Inhalte zu übermitteln, die Dritte in ihren Rechten verletzen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Rhein-Erft-Kreis-Marketing berechtigt ist, den Seitenzugriff zu sperren, wenn Ansprüche Dritter auf Unterlassung erhoben werden oder der Kunde nicht zweifelsfrei Rechtsinhaber veröffentlichter Dokumente ist. Ferner ist Rhein-Erft-Kreis-Marketing zur Zugriffssperrung berechtigt, wenn der Kunde Inhalte veröffentlicht, die Dritte in ihrer Ehre verletzen, verunglimpfen oder beleidigen. Dies gilt auch, wenn Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsempfinden gegen geltendes Recht der BRD verstoßen könnten. Dem Kunden ist es überlassen, den Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte anzutreten. Ist dieser erbracht, steht einer sofortigen Veröffentlichung nichts im Weg.

5. Vertragslaufzeiten, Kündigung
Verträge treten zum Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung in Kraft bzw. mit Anerkennung der Lizenzbedingungen im Lizenzvertrag. Verträge werden für die Dauer von zwölf Monaten geschlossen und verlängern sich jeweils stillschweigend um weitere sechs Monate, wenn sie nicht mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der Vertragsdauer schriftlich gekündigt wurden. In Ausnahmefällen gelten die in den jeweiligen Verträgen geregelten Kündigungsfristen. Bei Nachweis oder Verdacht des Verstoßes gegen Punkt 4 der AGB behält sich Rhein-Erft-Kreis-Marketing die fristlose Kündigung vor.

6. Liefer- und Zahlungsbedingungen
Für alle Lieferungen, besonders aber die materiellen Lieferungen, gelten folgende hier aufgeführten Liefer- und Zahlungsbedingungen. Bedingungen, die zusätzlich noch für Softwarelieferungen gelten, siehe Punkte cc, dd, ff

a) Lieferung
Es bleibt Rhein-Erft-Kreis-Marketing vorbehalten, Teillieferungen vorzunehmen; vorgenommene Teillieferungen sind im Rahmen unserer Zahlungsbedingungen zu regulieren. Falls die vereinbarte Lieferfrist nicht eingehalten werden konnte, hat der Kunde Rhein-Erft-Kreis-Marketing eine angemessene Nachlieferfrist von mindestens zwei Wochen zu gewähren. Der Kunde ist berechtigt, nach Ablauf der Nachfrist bei nicht erfolgter Lieferung vom Vertrag zurückzutreten.

b) Preise
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zu den angegebenen Preisen addieren sich die Versandkosten. Die bei Zahlungen aus dem Ausland anfallenden Bankspesen trägt der Kunde.

c) Zahlungsbedingungen, Fälligkeit
Rhein-Erft-Kreis-Marketing behält sich vor, die Auftragsabwicklung gegen Nachnahme, Teilvorauskasse oder Vorauskasse vorzunehmen. Gegebenenfalls erfolgt vorab eine entsprechende Information an den Kunden. Die Bezahlung bei Lieferung erfolgt nach Wahl von Rhein-Erft-Kreis-Marketing in bar, mit Kreditkarte, per Lastschrift, auf Rechnung oder gegen Nachnahme. Die Rechnungsbeträge sind binnen acht Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist Rhein-Erft-Kreis-Marketing auch ohne gesonderte Mahnung berechtigt, Verzugszinsen mit 3% über dem Basiszinssatz zu berechnen.

cc) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Rhein-Erft-Kreis-Marketing berechtigt, die Publikation der Internetpräsentation des Kunden zu unterlassen. Rhein-Erft-Kreis-Marketing hat weiterhin Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung unter Abzug ersparter Aufwendungen.

dd) Sofern eine Durchführung des Vertrages nach den bestehenden Bestimmungen oder aus sonstigen Gründen unterbleibt, hat der Kunde jegliche Nutzung der von Rhein-Erft-Kreis-Marketing gelieferten Software zu unterlassen.

e) Gewährleistung
Beanstandungen im Hinblick auf offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware an Rhein-Erft-Kreis-Marketing schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Bei Erkennen von Schäden an der Verpackung (Transportschäden) hat der Kunde bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen die Beschädigung bescheinigen zu lassen. Sollten Datenträger fehlerhaft sein, so kann der Kunde Ersatzlieferung während der Gewährleistungszeit von 6 Monaten ab Lieferung verlangen. Er muss dazu den Datenträger einschließlich Backup-Kopie und eine Kopie der Rechnung an Rhein-Erft-Kreis-Marketing schicken und die Art der Fehlfunktion angeben. Vorausgesetzt, dass der Datenträger keinem Missbrauch, keiner falschen Verwendung oder Benutzung in fehlerhaften Anlagen ausgesetzt war, wird der Fehler innerhalb von 14 Arbeitstagen durch eine Ersatzlieferung von Rhein-Erft-Kreis-Marketing behoben. Erfolgt diese Ersatzlieferung nicht, kann der Kunde die Rückgängigmachung des Vertrages und damit Rückerstattung des Kaufpreises verlangen. Rhein-Erft-Kreis-Marketing übernimmt keine Haftung für die Fehlerfreiheit der Software. Insbesondere übernimmt Rhein-Erft-Kreis-Marketing keine Gewähr dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Kunden genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Die Verantwortung für die richtige Auswahl und die Folgen der Benutzung der Software sowie der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt der Kunde. Rhein-Erft-Kreis-Marketing haftet nur für Schäden, die von Rhein-Erft-Kreis-Marketing durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht worden sind. Gegenüber Kaufleuten wird auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

f) Eigentumsvorbehalt
Rhein-Erft-Kreis-Marketing behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur völligen Bezahlung aller, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung.

ff) Urheberrecht
Alle von Rhein-Erft-Kreis-Marketing eingebrachten kreativen Leistungen sind urheberrechtlich geschützt. Dem Kunden werden im Falle einer Auftragserteilung eingeschränkte Nutzungsrechte übertragen. Jede Nutzung über den vereinbarten vertraglichen Rahmen hinaus unterliegt den urheberrechtsgesetzlichen Bestimmungen und bedarf der gesonderten vertraglichen Vereinbarung und der Abgeltung von Nutzungsrechten. Der Quellcode der Anwendung bleibt in jedem Fall Eigentum von Rhein-Erft-Kreis-Marketing.

7. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges
Bergheim gilt als Erfüllungsort und Gerichtsstand. Die Rechtsbeziehungen von Rhein-Erft-Kreis-Marketing zum Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gesonderte Abmachungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Warennamen, Wort- und Bildzeichen werden ohne Gewährleistung der freien Verwendbarkeit benutzt.

Stand November 2008